Von Holger Gräf
Wir haben in Deutschland eine Gewaltenteilung (1). Die gesetzgebende, die rechtsprechende und die ausführende Gewalt agieren völlig unabhängig voneinander. Eine wechselseitige Beeinflussung gibt es nicht. Daraus folgert unter anderem, dass jeder vor dem Gesetz gleich zu behandeln ist – egal, ob es sich um einen Arbeiter handelt, oder um ein Mitglied des Bundestages. Solange wir uns auf diese, im Grundgesetz an prominentester Stelle verankerten Regeln halten, können wir uns mit Fug und Recht als Rechtsstaat betrachten.
Was aber, wenn diese Grundsätze aufgeweicht oder gebrochen werden?
Im Zweifel immer für das politische Narrativ
Wenn man die vielen Gerichtsverfahren betrachtet, die wegen eines übergriffigen Regimes bisher geführt wurden, wenn wir uns die „Amtsbehandlung“ von Richtern anschauen, die nicht im Sinne des politisch gewollten Narrativs geurteilt haben (man betrachte nur einmal staunend den Leidenswegs eines Christian Dettmar), wenn wir uns die haarsträubenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Thema einrichtungebezogener Impfpflicht oder des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-Impfung in das Impfschema der Bundeswehr anschauen, dann kann man nicht umhin, den Gerichten eine politische Befangenheit zu unterstellen. Selbst bei allergrößter Objektivität muss dem Betrachter dieser Urteile und ihrer Begründungen auffallen, dass man sich die vermeintlichen Wahrheiten, unter Ignoranz aller Fakten, zurechtgebogen hat.
Nun ist ein weiteres, regelrechtes Skandalurteil gefallen – dieses Mal allerdings mit einem bedenklichen Ausschlag in die entgegengesetzte Richtung. Hier wurden Beklagte frei gesprochen. Zwei Politiker und ehemalige Mitglieder des Bundestages. Niemand hätte ein solches Urteil ernsthaft erwarten können, nicht einmal ansatzweise. Beide Politiker hatten sich zu Beginn der vermeintlichen Pandemie an sogenannten Maskendeals bereichert. Das ist Fakt. Die Wege, die die Gelder geflossen sind, sind nachvollziehbar. Georg Nüßlein (2) und Alfred Sauter (3), so heißen diese beiden, ehemaligen Mitglieder der CSU, haben Millionen verdient an dubiosen Deals, die nur mittels entsprechendem Hintergrundwissen möglich waren.
Klar – wenn man weiß, dass die Politik bald bestimmte Masken zur Vorschrift machen wird, dann kann man dieses Wissen zu Geld machen…
Wirklich? Nein, das kann man natürlich nicht, denn es würde sich dann um einen klassischen Fall von Korruption handeln. Das wäre auch der Fall, wenn man seine politischen Positionen ausnutzt, um entsprechende Kontakte zu generieren und Vorgänge zu beschleunigen.
Aber eigentlich kann man das schon, denn die beiden beschuldigten Politiker wurden unlängst vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Und das sind bei weitem nicht die einzigen, politisch motivierten Skandal-Freisprüche. Erst im Januar war gegen Annalena Baerbock und Robert Habeck (die Grünen) ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue eingeleitet worden. Auch gegen Olaf Scholz (SPD) war ermittelt worden, nicht wegen Untreue, sondern wegen schwerster Wirtschaftskriminalität, dem sogenannten Cum-Ex-Skandal. Stets lagen die Beweise klar auf der Hand, doch endeten all diese Verfahren mit Freisprüchen.
Also sollten wir uns noch einmal ernsthaft fragen, wie weit es um unsere Gewaltenteilung bestellt ist und ob die Deutsche Justiz wirklich noch unabhängig ist. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass sie es nicht ist. Und weil sie es nicht ist, stelle ich die Rechtstaatlichkeit Deutschlands in Frage. Doch da der Fisch eindeutig vom Kopf her stinkt, d.h. die Probleme von der legislativen Gewalt ausgehen, gibt es nur eine einzige, wirklich probate Lösung: Wir müssen eben diese legislative Macht (wenigstens zum Teil) selber erlangen. Dafür hat sich die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) gegründet. Wir stehen bereit, um wieder gerade zu rücken, was eigentlich nie aus dem Lot hätte geraten dürfen.
Links zum Thema:
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung