Bundestagswahl 2025 – Unterstützerunterschriften

Du möchtest, dass dieBasis auch 2025 auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl steht? Dann mach mit und unterstütze uns mit deiner Unterschrift!

Um an der Bundestagswahl teilzunehmen, brauchen wir Unterstützerunterschriften – da wir eine junge Partei sind und noch nicht über mindestens fünf Sitze in einem Landesparlament verfügen. Das bedeutet, deine Unterschrift ist entscheidend!

Wie kannst du uns helfen? Es ist ganz einfach: Lade das Formular für die Landesliste hier herunter, drucke es beidseitig aus, fülle es aus und sende es uns zu an:

Basisdemokratische Partei Deutschland
Stadtverband Köln
Unnauer Weg 7a
50767 Köln

Das Formular muss doppelseitig ausgedruckt werden, d.h. die Datenschutzerklärung muss auf der Rückseite des Blattes sein, sonst ist deine Unterschrift ungültig. Nun musst du den oberen Teil ausfüllen: Vornamen (alle), Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Unterschrift und das Datum. Bitte stelle sicher, dass alle Felder korrekt und leserlich ausgefüllt sind. Die Angaben werden vom Einwohnermeldeamt geprüft und falsche oder unleserliche Angaben führen zu einer ungültigen Unterschrift.

Die Wahlunterlagen müssen wir voraussichtlich bis zum 08. Januar bei den Wahlbehörden zur Bestätigung einreichen. Daher brauchen wir die ausgefüllten Formblätter rechtzeitig zurück, um sie beim Wahlamt abzugeben und bestätigen zu lassen.

Außerdem haben unsere Direktkandidaten auch noch Formulare für ihre Wahlkreise. Jeder Kandidat benötigt zusätzlich 200 Unterschriften. Falls du also in einem der Wahlkreise wahlberechtigt bist (Hauptwohnsitz), unterstütze uns bitte auch dort mit deiner Unterschrift!

Formular – Unterstützerunterschrift Landesliste

Wahlkreis 92 – Köln IFormular Unterstützerunterschriften für
Dirk Bergles
Wahlkreis 93 – Köln IIFormular Unterstützerunterschriften für
Stefan Schmidt
Wahlkreis 94 – Köln IIIFormular Unterstützerunterschriften für
Manal Noura El Zein

Wichtig ist, dass du uns das Original zuschickst! Gescannte Formulare sind nicht gültig.

Der untere Abschnitt zur “Bescheinigung des Wahlrechts” wird von der zuständigen Behörde ausgefüllt. Hier bitte nichts ausfüllen! Siehe Abbildung: