Sofortiger Stopp der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

06.05.2022

Es gibt keine sinnvolle Begründung mehr für diese Maßnahme

Nachdem die allgemeine Impfpflicht vom Tisch ist, muss auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen wieder rückgängig gemacht werden. 

Die Hauptbegründung für diese Impfpflicht ist der Schutz der vulnerablen Gruppen. Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass auch geimpfte Personen das Virus weitergeben können. Selbst das RKI erwähnt nicht mehr den Fremdschutz der Impfung auf seiner Homepage. 

Es besteht sogar die Gefahr, dass sich die geimpften Pflegekräfte in falscher Sicherheit wiegen und unbemerkt Patienten bzw. Bewohner anstecken, weil sie sich ja nicht mehr täglich testen müssen. Im Gegensatz zu ungeimpften Mitarbeitern, die sich weiterhin täglichen Tests unterziehen müssen. Außerdem, was macht es für einen Sinn, wenn Besucher wieder ungeimpft die Patienten besuchen können. Das widerspricht sowohl jeglicher Infektionslogik, als auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung. 

Verzweiflung und Existenzängste bei den betroffenen Pflegekräften

Immer mehr Betroffene wenden sich zunehmend an dieBasis, weil sie extreme Existenzängste haben. Alleinerziehende Mütter oder Familien, wo beide Elternteile in der Pflege arbeiten sind völlig verzweifelt, weil sich nicht wissen, wie sie in Zukunft das Geld für Ernährung der Familie oder die Miete aufbringen sollen. 

Krankenschwestern, die seit über 30 Jahren mit Herzblut ihre Arbeit verrichten, wurden noch vor zwei Jahren beklatscht und bekommen jetzt einen Tritt in den Hintern. Wo bleibt hier der Aufschrei der Medien und Berufsverbände? 

Weitere Ausweitung des Pflegenotstands

Gesundheitsminister Karl Lauterbach spricht davon, dass es kaum Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Personalsituation gibt. Da hat er sogar recht. 

Das liegt jedoch daran, dass die Gesundheitsämter bislang kaum Betretungs- oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen haben, weil sich die allermeisten Verfahren noch in der Anhörungsphase befinden. 

Auch haben die wenigsten Pflegkräfte gekündigt, weil sie keine Ansprüche verlieren wollen (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld) und immer noch auf ein gutes Ende hoffen. 

Die Auswirkung der ersten Welle dieses Gesetzes ist also noch gar nicht festzumachen, da ist schon die nächste Welle am Horizont erkennbar. Viele Pflegekräfte, die jetzt noch einen Impfstatus haben sagen aus, dass sie keine weitere Booster-Impfung wollen. Das liegt wohl u.a. daran, dass sie bei den Patienten, aber auch ihren Kollegen immer mehr Impfnebenwirkungen sehen. 

Alle Pflegekräfte ohne Booster-Impfung verlieren bis spätestens Oktober ihren Impfstatus. Und jetzt ist schon bekannt, dass die Einrichtungen im Oktober den Gesundheitsämtern erneut Meldung machen müssen, wie es um den Impfstatus der Mitarbeiter bestellt ist. 

Es ist fest davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegekräfte, die aus dem Beruf ausscheiden müssen, sich noch einmal drastisch erhöhen wird. Für jeden rational denkenden Mensch kann es nur eine Quintessenz geben – Sofortiger Stopp der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!